Instandhaltung und Wartung eingehalten, aber wie lange ist die Lebensdauer eines Feuerlöschers?
Die Sicherheit steht bei tragbaren Feuerlöschern immer an 1. Stelle
Wie ist die Lebensdauer eins Feuerlöschers ? Diese Frage wurde des öfteren gestellt. Alle Feuerlöscher-Hersteller wurden von den Marktaufsichtsbehörden aufgefordert, Angaben über die Lebensdauer und die sichere Funktionsweise von Ihren Feuerlöschern bereitzustellen.
Gemäß Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) haben sie besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften müssen für die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen eine Gefährdungsanalyse erstellt werden.
Die allgemeine Nutzungsdauer von Feuerlöschern – wenn die Wartung und Instandhaltung eingehalten wird, liegt je nach Gerät zwischen
20 und 25 Jahren. Danach muss der Feuerlöscher erneuert werden.
Wie ist das in einem Privathaushalt?
Generell besteht keine Verpflichtung einen Feuerlöscher zu haben. Jedes Bundesland hat aber verschiedene Verordnungen und Vorschriften. Somit können einzelne Voraussetzungen unterschiedlich behandelt werden.
Es ist empfehlenswert, in der Küche, Werkstatt, Garage oder Flur einen Feuerlöscher zu platzieren.
- für ein neues Auto – rund 20000 €
- für ein neues Haus – rund 300000 €
- für ein Menschenleben – unbezahlbar
- ein Feuerlöscher ab 20 €
Die Frage nach der Pflicht sollte sich daher gar nicht stellen. Es gut zu wissen, wann und wo die Pflicht besteht. Neben dem eigenen Schutz, den Schutz meiner Familie, helfen sie auch Sachschaden gering zu halten.
Wenn die Versicherung sagt „Hier hat eine Feuerlöscher-Pflicht bestanden und mit einem Feuerlöscher hätten Sie größeren Schaden vermeiden können. Wir zahlen nicht!“ ist es zu spät, zu überlegen ob es nicht doch besser gewesen wäre, in einen Feuerlöscher zu investieren.
Feuerlöscher Pflicht im Auto und Wohnmobil
In Deutschland sind Feuerlöscher für private PKWs oder Wohnmobile nicht vorgeschrieben.
Feuerlöscherpflicht besteht in:
- Bulgarien
- Dänemark
- Griechenland
Ein Kabelbrand kann unbemerkt entstehen und ist kein geeigneter Feuerlöscher oder ein anderes Löschmittel vorhanden, kann man nur zusehen, wie das ganze Fahrzeug in kurzer Zeit in Flammen steht. Ein kleiner Feuerlöscher für PKWs ist bereits ab 12.99€ erhältlich und könnte den Schaden gering halten.
Anders ist es in:
- Belgien: Hier gilt die Pflicht nur für dort zugelassene Fahrzeuge
- Finnland: Freiwillig
- Kroatien: Nur für gewerbliche Fahrzeuge
- Luxenburg: Freiwillig
- Norwegen: Wird ein Feuerlöscher zwar empfohlen, ist jedoch Freiwillig
- Polen: Nur für dort gemeldete Fahrzeuge
- Schweden: Freiwillig
Brandschutzverordnung und Brandschutzordnung
Abschließend ist zu sagen, wer hofft unter dem Begriff „Brandschutzverordnung“ ein Gesetzt zu finden, in dem alle Punkte und Vorschriften zu Feuerlöschern, Rauchmeldern oder anderen Brandschutzmaßnahmen aufgelistet sind, wird leider enttäuscht. Es gibt unzählige Vorschriften, Verordnungen und Gesetze, die den Brandschutz im Allgemeinen und in Besonderen regeln. Hinzu kommt, dass sich solche Brandschutzverordnungen regional und nach Bundesländern unterscheiden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Rauchmelderpflicht, die in Deutschland unterschiedlich eingeführt wurde.