Feuerlöscher Wartung

Feuerlöscher altSollte Ihr Feuerlöscher so aussehen, dann ist eine Feuerlöscher-Wartung nicht mehr sinnvoll.

In privaten Haushalten sind Feuerlöscher in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Bei der Lagerung von brennbaren Stoffen wie Holz oder Heizöl oder Gas werden sie da zwingend verlangt. Darüber hinaus empfehlen wir auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher zu haben.

Anders sieht es in Gewerbebetrieben aus.

Da  schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften” die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:

Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten.

Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.
Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

In vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. sind kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten.

Normen und Vorschriften

Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände
DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher
DIN 14406 TeiI4 Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
VBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften

Zu unterscheiden sind

Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher

Bei den Auflade-Feuerlöscher wird der Druck im Behälter unmittelbar vor dem Gebrauch durch Öffnen einer innen liegenden Patrone oder einer außen anliegenden Flasche erzeugt.

Hingegen bei den Dauerdruck-Feuerlöschern  steht der Behälter ständig unter einem gespeicherten Druck. (Spraydosenprinzip)

 

Die Wartung von tragbaren FeuerIöschern hat folgenden Prüfumfang:

 

Der erste Eindruck bezüglich Sauberkeit und Zustand
Die Beschriftung sollte lesbar, vollständig und richtig sein.
Die Armaturen, Schläuche und Sicherungen werden auf Beschädigungen untersucht und ggf. erneuert.

Behälter der Dauerdrucklöscher und Gaslöscher  müssen nach der Druckbehälterverordnung der wiederkehrenden Prüfung durch Sachverständige (TÜV) unterzogen werden.
Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen werden kontrolliert
Das Gewicht oder Volumen des Löschmittels
Ob die Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters  (entfällt bei Kohlensäure) gegeben ist. Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittel Pulver zweifelsfrei – in Eigenverantwortung des Sachkundigen – ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muß der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf; dabei ist Abschnitt 4.2.3 DIN 14 406 beachten.
Dichtungen, Kanäle und Leitungen durch die die Löschmittel transportiert werden
Angaben im Innenraum des Behälters dauerhaft anbringen, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde.
Bei Auflade-Feuerlöscher-löscher Druck oder Gewicht des Treibgaspatrone.
Beschriftung nach Abschluß der Instandhaltung (siehe Abschnitt 4 DIN 14 406) und/oder dem Füllen (siehe Abschnitt 5 DIN 14 406) anbringen.
Instandsetzung
Werden bei der Prüfung  Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt und defekte Bauteile ausgetauscht werden. Vorher sollte das Einverständnis des Auftraggebers eingeholt werden. Je nach Umfang ist eine Neuanschaffung  sinnvoller.
Füllen
Für das Füllen werden aber zusätzlich neues Lösch- und Treibmittel benötigt. Bei älteren Löschern nach DIN14406 dürfen nur Typ-zugelassene Lösch- und Treibmittel verwendet werden. Bei neueren Feuerlöschern nach EN3 dürfen nur die auf dem Löscher angegebenen original Lösch- und Treibmittel verwendet werden!
Wenn alle Prüfpunkte ausgeführt wurden, bekommen Sie einen Prüfnachweis. Der dokumentiert eine ordnungsgemäße Feuerlöscher-Wartung.

Bei dem Bundesverband technischer Brandschutz e.V. findet Ihr einen geeigneten Fachbetrieb in Eurer Nähe.